Das Finanzamt möchte von Ihnen:
  
       das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss,  
       die Grundstücksfläche, 
 der Bodenrichtwert und 
    
      gegebenenfalls die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.
 
 
  
     
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      Für weitere Informationen nehmen Sie bitte  Kontakt mit uns auf.
 
 
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